AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – TIMOTIONS
Stand: [06.08.2026]
§ 1 – Geltungsbereich
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TIMOTIONS, Viersener Straße 8, 40549 Düsseldorf (nachfolgend „wir“ oder „TIMOTIONS“), ist Anbieter eines ganzheitlichen Leistungsangebotes im Bereich Social-Media-Marketing, Video- und Fotoproduktion sowie Content Creation, unter anderem für Zahnarztpraxen und andere Unternehmenskunden.
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Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
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Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf unserer Website abrufbar.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.
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Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
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Vertragssprache ist Deutsch.
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Änderungen dieser AGB teilen wir dem Kunden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf weisen wir in der Änderungsmitteilung gesondert hin.
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Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
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Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich oder in Textform bestätigen.
§ 2 – Vertragsgegenstand
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Grundlage des Vertrages sind die Auftragsunterlagen, insbesondere Angebot und/oder Auftragsbestätigung, nebst diesen AGB.
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Vertragsgegenstand sind die jeweils vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere die Beratung, Konzeption, Produktion, Bearbeitung und Bereitstellung von Video- und Bildmaterial sowie begleitende Social-Media-Marketing-Leistungen.
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Die vereinbarten Leistungen werden regelmäßig in einzelnen Leistungsphasen erbracht. Wir sind berechtigt, sinnvoll nutzbare Teilleistungen zu erbringen.
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Die Auswahl der für die Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Subunternehmer obliegt uns. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
§ 3 – Vertragsschluss
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Allgemeine Angebote, insbesondere auf unserer Website dargestellte Leistungen, sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
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Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein von uns erstelltes Angebot schriftlich oder in Textform annimmt und/oder mit beiderseitigem Einverständnis mit der Ausführung begonnen wird.
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Bei einem Angebot durch den Kunden können wir die Annahme durch Ausführung der Leistung erklären.
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Mündliche Vereinbarungen sowie nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail).
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Nebenabreden, Vertragsänderungen oder -ergänzungen, die von unseren Mitarbeitern ohne gesetzliche Vertretungsmacht getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen in Textform.
§ 4 – Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde stellt uns auf eigene Kosten alle für die Projektdurchführung erforderlichen Unterlagen, Daten, Materialien und Informationen – insbesondere Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts, Marken- und Bildmaterial sowie inhaltliche Freigaben – vollständig, ordnungsgemäß und so rechtzeitig zur Verfügung, dass die vereinbarten Fristen eingehalten werden können.
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Der Kunde prüft von ihm überlassene Unterlagen, Daten und Materialien auf Richtigkeit und Vollständigkeit und zeigt uns Fehler unverzüglich in Textform an.
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Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Bilder, Texte, Logos, Markenzeichen und sonstigen Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte – verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Rechte am eigenen Bild von in Praxen abgebildeten Personen, Patienten oder Mitarbeitern). Eine inhaltliche Prüfung durch uns findet nicht statt. Werden wir aufgrund solcher Rechtsverletzungen in Anspruch genommen, stellt uns der Kunde auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei.
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Der Kunde benennt einen oder mehrere entscheidungsbefugte Ansprechpartner für die Projektabwicklung, insbesondere für Freigaben nach § 12.
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Der Kunde unterstützt uns bei der Fehleranalyse durch konkrete Beschreibung auftretender Probleme.
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Verletzt der Kunde schuldhaft die vorgenannten Pflichten, ist er zum Ersatz der uns hierdurch entstehenden Kosten und Aufwendungen verpflichtet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 – Leistungszeit
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Wir schulden die Umsetzung der beauftragten Leistung gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
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Termine können verbindlich nur durch die Geschäftsführung zugesagt werden.
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Leistungs- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
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Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen; Fristen verlängern sich entsprechend. Gleiches gilt, soweit der Kunde Mitwirkungspflichten nach § 4 nicht erfüllt.
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Ereignisse höherer Gewalt (z. B. behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Arbeitskämpfe, Ausfälle von Plattform-Infrastruktur Dritter), die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Leistungszeiträume um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
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Wünscht der Kunde nachträgliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, verlängern sich Leistungszeiträume angemessen; hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
§ 6 – Freigabeprozess und Korrekturschleifen
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Vor Fertigstellung übermitteln wir dem Kunden das produzierte Video- bzw. Bildmaterial zur Freigabe in einer branchenüblichen Vorschauqualität (z. B. Wasserzeichen oder komprimierte Auflösung).
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Der Kunde prüft das übermittelte Material unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang, und teilt uns Änderungswünsche gesammelt und konkret in Textform mit. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Material als freigegeben.
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Im Rahmen des vereinbarten Leistungspakets sind 2 Korrekturschleifen je Video/Beitrag kostenfrei enthalten. Änderungswünsche, die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen (z. B. Konzeptänderungen, zusätzliche Drehtage, neue Musik- oder Schnittfassungen) oder weitere Korrekturschleifen, gelten als Zusatzauftrag und werden nach Aufwand gesondert vergütet.
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Mit Erteilung der Freigabe (ausdrücklich oder durch Fristablauf gemäß Abs. 2) bestätigt der Kunde, dass das Material seinen Vorstellungen entspricht und für die Veröffentlichung freigegeben ist. Für nach Freigabe geäußerte inhaltliche Beanstandungen, die keinen Mangel im Sinne des § 10 darstellen, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung.
§ 7 – Abnahme
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Sofern eine gesonderte Abnahme vertraglich vorgesehen ist, hat diese innerhalb von 10 Tagen schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt die Leistung als abgenommen, sofern sich der Kunde die Abnahme nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
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Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
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Verstößt der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten nach § 4 und entspricht die Leistung deshalb nicht den vertraglichen Anforderungen, steht ihm kein Recht zur Verweigerung der Abnahme zu.
§ 8 – Nutzungs- und Verwertungsrechte an Video- und Bildmaterial
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Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumen wir dem Kunden lediglich ein widerrufliches, einfaches Nutzungsrecht am gelieferten fertigen Video- und Bildmaterial ein.
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Mit vollständigem Zahlungseingang aller aus dem jeweiligen Auftrag geschuldeten Vergütungen erhält der Kunde ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht an dem final gelieferten, fertig geschnittenen Video- und Bildmaterial (Endprodukte) für alle bekannten Nutzungsarten, insbesondere die Verwendung auf eigenen und fremden Social-Media-Kanälen, der eigenen Website, in Praxis-/Unternehmensmarketing, Print- und Außenwerbung.
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Der Kunde ist ab vollständiger Bezahlung ausdrücklich berechtigt, das gelieferte Endmaterial selbst oder durch beauftragte Dritte zu bearbeiten, zu kürzen, neu zu schneiden, mit weiteren Inhalten zu kombinieren oder anderweitig zu verändern. Wir übernehmen keine Gewähr und keine Haftung für auf diese Weise durch den Kunden oder Dritte veränderte Fassungen.
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Urheberpersönlichkeitsrechte (§ 13 UrhG) verbleiben unabhängig von der Rechteeinräumung bei den jeweiligen Urhebern; eine Nennung von TIMOTIONS als Produzent ist nicht geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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Bis zur vollständigen Zahlung ist jede Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Veröffentlichung des Materials durch den Kunden nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
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Für Musik-, Schriftarten-, Stockmaterial- und sonstige Drittlizenzen gilt ergänzend § 11.
§ 9 – Rohmaterial und Projektdateien
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Speicherung des Rohmaterials: Wir speichern das bei Dreharbeiten entstandene, ungeschnittene Rohmaterial (Video- und Tonaufnahmen) für die Dauer von 90 Tagen ab Übergabe bzw. Freigabe des fertigen Endprodukts.
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Herausgabe auf Wunsch: Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden händigen wir das Rohmaterial innerhalb dieser 90-Tage-Frist gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten (z. B. Datenträger, Übertragung oder kostenlos per Download) aus. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur, sofern die vereinbarte Vergütung für den betreffenden Auftrag vollständig beglichen ist.
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Löschung: Nach Ablauf der 90-Tage-Frist löschen wir das Rohmaterial routinemäßig und ohne gesonderte vorherige Ankündigung. Ein Anspruch des Kunden auf Aufbewahrung über diese Frist hinaus besteht nicht, sofern keine gesonderte, kostenpflichtige Archivierung schriftlich vereinbart wurde.
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Eigene Datensicherung des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, sich innerhalb der 90-Tage-Frist selbst um die Sicherung von Rohmaterial, das er dauerhaft aufbewahren möchte, zu kümmern (z. B. durch Anforderung gemäß Abs. 2). Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust von Rohmaterial nach Ablauf der Speicherfrist.
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Projektdateien: Ein Anspruch auf Herausgabe von Projekt-, Roh- oder Bearbeitungsdateien aus Schnitt-, Compositing- oder Grafikprogrammen (u. a. Adobe Premiere Pro, After Effects, Photoshop, Canva) besteht nicht. Geschuldet ist ausschließlich das fertig gerenderte Endprodukt in einem gängigen Ausgabeformat (z. B. MP4). Diese Projektdateien bleiben unser Eigentum und Geschäftsgeheimnis.
§ 10 – Einsatz von Künstlicher Intelligenz
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Wir sind berechtigt, im Rahmen der Konzeption, Produktion und Bearbeitung Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz einzusetzen (u. a. KI-gestützte Text-, Bild-, Sprach- und Videogenerierung sowie KI-gestützte Schnitt-, Untertitel- und Optimierungswerkzeuge), sofern dies dem vereinbarten Qualitätsstandard nicht entgegensteht. Diese werden
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Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Einsatz von KI-Werkzeugen systembedingte Unsicherheiten einhergehen können (z. B. hinsichtlich Urheberrechtslage von KI-generierten Inhalten oder inhaltlicher Richtigkeit von KI-generierten Texten). Wir prüfen KI-generierte Inhalte vor Auslieferung nach bestem Wissen auf Plausibilität, können eine vollständige Rechtssicherheit hinsichtlich der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit und Nutzbarkeit von KI-Ergebnissen jedoch nicht garantieren.
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Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden verzichten wir im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren auf den Einsatz bestimmter KI-Werkzeuge; hieraus resultierende Mehraufwände können gesondert vergütet werden.
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Soweit für KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) besteht, kennzeichnen wir diese entsprechend den seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorgaben.
§ 11 – Musik- und sonstige Drittlizenzen
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Für in den Produktionen verwendete Musik, Soundeffekte, Schriftarten und Stockmaterial nutzen wir grundsätzlich lizenziertes Material aus kommerziell nutzbaren Bibliotheken bzw. Plattform-eigenen, lizenzfreien Musikkatalogen (z. B. Meta Sound Collection, TikTok Commercial Music Library) im Rahmen der jeweils geltenden Lizenzbedingungen.
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Der Umfang der eingeräumten Musiknutzungsrechte richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers und kann je nach Plattform, Verbreitungsweg und Nutzungsdauer eingeschränkt sein (z. B. reine Social-Media-Nutzung ohne Recht zur Verwendung in TV-Werbung). Wir weisen den Kunden auf besondere Einschränkungen hin, soweit uns diese bei Auftragserteilung bekannt sind.
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Wünscht der Kunde die Verwendung selbst beigestellter Musik oder sonstigen Materials, hat er sicherzustellen, dass er über die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, und stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter gemäß § 4 Abs. 3 frei.
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Bei plattformseitiger Stummschaltung, Sperrung oder Monetarisierungseinschränkung eines Beitrags durch automatisierte Musik-Erkennungssysteme (Content-ID) übernehmen wir keine Haftung, sofern wir lizenziertes bzw. plattformkonformes Material eingesetzt haben.
§ 12 – Plattformrisiken
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Die Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten erfolgt über Drittplattformen (u. a. Instagram, TikTok, YouTube, Facebook), deren technische Verfügbarkeit, Algorithmen, Reichweitenmechanismen, Nutzungs- und Community-Richtlinien wir nicht beeinflussen können.
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Wir übernehmen keine Gewähr für bestimmte Reichweiten-, Interaktions- oder Konversionszahlen sowie für die dauerhafte Verfügbarkeit, Sichtbarkeit oder Monetarisierbarkeit veröffentlichter Inhalte.
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Für Änderungen der Plattformrichtlinien, Algorithmus-Updates, vorübergehende oder dauerhafte Sperrungen, Löschungen, Shadowbans oder sonstige Maßnahmen der Plattformbetreiber, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, haften wir nicht, es sei denn, sie beruhen auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung (insbesondere Verstoß gegen Plattformrichtlinien durch von uns bereitgestelltes Material entgegen § 12 Abs. 1).
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Wir sind bemüht, die veröffentlichten Inhalte im Rahmen des uns Zumutbaren mit den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Plattformrichtlinien abzustimmen, können deren Einhaltung durch die jeweilige Plattform jedoch nicht garantieren.
§ 13 – Zugangsdaten und Accounts
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Soweit wir zur Auftragsdurchführung Zugriff auf Social-Media- oder sonstige Accounts des Kunden benötigen, stellt der Kunde uns die erforderlichen Zugangsdaten bzw. Administratorrechte rechtzeitig zur Verfügung oder richtet für uns einen eigenen Zugang mit entsprechenden Berechtigungen ein.
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Wir behandeln überlassene Zugangsdaten vertraulich, nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung und setzen sie nicht für vertragsfremde Zwecke ein.
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Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geben wir dem Kunden auf Anforderung sämtliche Zugriffsrechte zurück bzw. entfernen unsere Nutzerkonten von den Accounts des Kunden. Für zwischenzeitliche Änderungen von Zugangsdaten durch den Kunden, die uns nicht mitgeteilt werden, übernehmen wir keine Verantwortung.
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Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten regelmäßig zu aktualisieren bzw. Passwörter nach Beendigung der Zusammenarbeit zu ändern.
§ 14 – Referenznutzung
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Wir sind berechtigt, im Rahmen des Auftrags erstellte Ausschnitte, Einzelbilder oder ganze Produktionen (Video- und Bildmaterial) zu eigenen Werbe- und Referenzzwecken zu nutzen, insbesondere auf unserer Website, in unseren eigenen Social-Media-Kanälen, in Pitches gegenüber potenziellen Kunden sowie in unserem Portfolio – auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
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Der Kunde kann dieser Referenznutzung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit in Textform widersprechen; ein Widerspruch berührt bereits erfolgte Veröffentlichungen nicht rückwirkend, wir entfernen die betroffenen Inhalte jedoch innerhalb angemessener Frist aus aktiv von uns kontrollierten eigenen Kanälen.
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Enthält das Material erkennbare Personen (z. B. Praxispersonal oder Patienten), stellt der Kunde sicher, dass die für eine solche Referenznutzung erforderlichen Einwilligungen nach § 22 KUG bzw. Art. 6 DSGVO vorliegen, und stellt uns insoweit gemäß § 4 Abs. 3 frei.
§ 15 – Preise, Zahlungsbedingungen
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Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Preisangaben in Werbematerialien, insbesondere auf unserer Website, sind freibleibend.
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Maßgeblich sind die individuell vereinbarten Preise. Durch nachträgliche Änderungswünsche entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
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Bei einmaliger Leistungserbringung sind wir mit Vertragsschluss zur sofortigen Rechnungsstellung berechtigt. Die Fälligkeit tritt mit Rechnungsstellung ein; fällige Rechnungen sind sofort auszugleichen, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.
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Wir sind berechtigt, insbesondere bei Anhaltspunkten für eine gefährdete Zahlungsfähigkeit des Kunden, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
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Vorkasse zum Monatsersten:
Bei laufenden Leistungen stellen wir die Rechnung jeweils zum 1. eines Monats im Voraus (Vorkasse) für den betreffenden Monat. -
KSK-Hinweis:
Bestimmte der von uns erbrachten Leistungen können der Künstlersozialabgabepflicht (KSK) unterliegen; ob und in welchem Umfang hieraus für den Kunden eine Abgabepflicht entsteht, hat dieser eigenständig mit seinem Steuerberater zu klären.
§ 16 – Zahlungsverzug
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Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß § 15 bzw. einer individuell vereinbarten Frist kommt der Kunde in Verzug.
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Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB zu verlangen; der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Parteien unbenommen.
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Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, können wir Vorauszahlung verlangen, die Leistung verweigern und nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten (§ 321 BGB); soweit gesetzlich entbehrlich, ist keine Fristsetzung erforderlich.
§ 17 – Aufrechnung
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Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, wie sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 18 – Gewährleistung
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Bei Mängeln erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl; wir sind zur mehrfachen Nacherfüllung berechtigt. Dem Kunden sind mindestens drei Nachbesserungsversuche zumutbar.
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Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht vollständig bezahlt hat, sofern ihm insoweit kein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht zusteht.
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Der Kunde unterstützt uns bei der Mängelfeststellung, beschreibt den Mangel konkret in Textform und räumt uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Beseitigung ein.
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Stellt sich ein gerügter Mangel als Scheinmangel heraus und hätte der Kunde dies bei gebotener Sorgfalt erkennen können, können wir hierfür entstandene Aufwendungen nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen in Rechnung stellen.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; die Höchstfristen des § 199 BGB bleiben unberührt. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.
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Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz in Düsseldorf.
§ 19 – Haftungsbeschränkung
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Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes und übernommener Garantien haften wir unbeschränkt.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten – also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für: a) entgangenen Gewinn, entgangene Reichweite, entgangene Neukunden oder sonstige mittelbare Schäden aus der Social-Media-Nutzung; b) Schäden durch Algorithmus-Änderungen, Sperrungen, Löschungen oder sonstige Maßnahmen von Drittplattformen im Sinne von § 12; c) Schäden durch KI-generierte Inhalte, soweit wir diese im Rahmen des nach § 10 geschuldeten Sorgfaltsmaßstabs geprüft haben; d) Schäden aus Bearbeitungen des Endmaterials, die der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte gemäß § 8 Abs. 3 vorgenommen haben.
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Der Einwand des Mitverschuldens bleibt uns unbenommen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 20 – Datenschutz
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Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden sowie – im Rahmen der Content-Produktion – gegebenenfalls Daten Dritter (z. B. abgebildeter Personen) ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TDDDG). Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung unter [Link zur Datenschutzerklärung].
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Erhält der Kunde durch uns Zugriff auf personenbezogene Daten (z. B. Patientendaten im Rahmen von Kampagnen), oder verarbeiten wir in seinem Auftrag personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
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Bild- und Videomaterial, das erkennbare Personen zeigt, wird von uns ausschließlich im Rahmen der vom Kunden beigebrachten Einwilligungen (§ 4 Abs. 3) verarbeitet und gespeichert.
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Die Speicherung und Löschung von Rohmaterial richtet sich nach § 9. Im Übrigen löschen bzw. anonymisieren wir personenbezogene Daten, sobald der jeweilige Verarbeitungszweck entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
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Wir setzen für die Datenverarbeitung ausschließlich Auftragsverarbeiter ein, mit denen ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO besteht, und treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) zum Schutz des uns überlassenen Materials.
§ 21 – Vertragslaufzeit und Beendigung
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Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
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Verträge mit fester Laufzeit enden mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine automatische Verlängerung findet nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung statt.
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Verträge auf unbestimmte Zeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug in Höhe von zwei Monatsvergütungen trotz Mahnung oder bei grober Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 4.
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Die Regelungen zu Nutzungsrechten (§ 8), Rohmaterial (§ 9), Referenznutzung (§ 14) und Datenschutz (§ 20) gelten über das Vertragsende hinaus fort.
§ 22 – Gerichtsstand, anwendbares Recht
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
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Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Düsseldorf.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 23 – Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und den gesetzlichen Wertungen entspricht.
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Ist dies nicht möglich, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Regelung.